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   StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701   

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https://dejure.org/2019,31793
StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701 (https://dejure.org/2019,31793)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.09.2019 - P.St. 2701 (https://dejure.org/2019,31793)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. September 2019 - P.St. 2701 (https://dejure.org/2019,31793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 3 Verf HE, Art 3 Verf HE, § 44 Abs 1 S 2 StGHG HE, § 33a StPO, § 304 StPO, § 453 Abs 1 S 2 StPO, § 453 Abs 1 S 4 StPO
    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als unstatthaft in den durch das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 2 Abs. 3 HV gezogenen Grenzen, wirkt sich dies entsprechend im Rahmen des § 44 StGHG aus. Nicht das Gericht, das ein ...

  • staatsgerichtshof.hessen.de PDF

    Beschluss zur Frage der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs nach einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ohne vorherige Anhörung des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693

    Die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die

    Auszug aus StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701
    Hiergegen wendete der Antragsteller sich mit einer ersten Grundrechtsklage (P.St. 2693), mit der er geltend machte, dass die Versagung der Nachholung der mündlichen Anhörung zum Widerruf der Strafaussetzung ihn in seinem grundrechtlich geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör verletze.

    - StGH, Beschluss vom 13.02.2019 - P.St. 2693 -, StAnz.

    Anderes sei auch nicht der Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom 19. Februar 2019 (P.St. 2693) zu entnehmen, da diese die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde ausdrücklich offen gelassen habe.

    Der Staatsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 13. Februar 2019 - P.St. 2693 - ausgeführt, dass gegen Entscheidungen über die Nachholung der mündlichen Anhörung gemäß § 453 Abs. 1 Satz 4, § 33a StPO analog die Beschwerde gemäß § 304 StPO gegeben sei und dass dem Antragsteller in der Sache ein Anspruch auf Nachholung der mündlichen Anhörung zustehe.

    Der Staatsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 13. Februar 2019 (P.St. 2693) keine landesverfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Frage der Beschwerdefähigkeit der Ausgangsentscheidungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Dezember 2018 und vom 3. Januar 2019 gemacht, von denen der Beschluss des Landgerichts vom 15. März 2019 in willkürlicher Weise habe abweichen können.

    bb) Eine Verletzung des in Art. 1 HV garantierten Grundrechts auf Gleichbehandlung in der Ausprägung als allgemeines Willkürverbot dadurch, dass das Landgericht Frankfurt am Main - wie der Antragsteller meint - von den Vorgaben abgewichen wäre, die der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2019 - P.St. 2693 - gemacht habe, kommt demgegenüber nicht in Betracht.

    Der Staatsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13. Februar 2019 (P.St. 2693) - anders als der Antragsteller meint - die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gemäß § 304 StPO gegen Entscheidungen, die in entsprechender Anwendung des § 33a StPO zur Nachholung der Anhörung nach § 453 Abs. 1 Sätze 2, 4 StPO ergehen, ausdrücklich offen gelassen.

    Dass die Grundrechtsklage sich auch gegen diese Beschlüsse richtet, ergibt sich bei sachdienlicher Auslegung des Rechtsschutzbegehrens aus den Schriftsätzen des Antragstellers und im Zusammenhang mit dem Verfahren P.St. 2693.

    - Im Einzelnen hierzu StGH, Beschluss vom 13.02.2019 - P.St. 2693 -, StAnz.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701
    - Vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [409] = juris, Rn. 44 -.

    - BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [410 ff.] = juris, Rn. 50, 51 ff. -.

    - BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [410 ff.] = juris, Rn. 51 ff. -.

    - Vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [410 ff.] = juris, Rn. 57 zur Bindung auch des Gesetzgebers -.

    - BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [410 ff.] = juris, Rn. 50, 51 ff. -.

  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701
    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ws 9/08 -, juris, Rn. 13, 15-.

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.

    - BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 8 -.

    - Ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 4, 7 -.

    - Schon BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.

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